Wer in die Schweiz einwandert, wird beim ersten Lohn oft überrascht: Die Steuern werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Das System nennt sich Quellensteuer. Die Quellensteuer Schweiz für Einwanderer ist besonders dann relevant, wenn du neu im Land bist, noch keine Niederlassungsbewilligung hast und dein Arbeitgeber deine Steuer direkt an den Kanton überweist.
Diese Seite erklärt dir Schritt für Schritt, wie die Quellensteuer funktioniert, wer davon betroffen ist, wie viel abgezogen wird – und unter welchen Bedingungen du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen kannst.
Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer. Sie wird direkt an der „Quelle“ – also beim Arbeitgeber – erhoben. Anstatt dass du eine Steuererklärung einreichst und später zahlst, wird der Betrag jeden Monat automatisch vom Lohn einbehalten und an den Staat abgeführt.
Diese Regelung gilt für Personen ohne Schweizer Bürgerrecht oder C-Bewilligung, also vor allem für Einwanderer mit B-Bewilligung (Wohnsitz und Arbeitsvertrag) und Grenzgänger. Auch wenn du nur befristet arbeitest, unterliegst du dieser Regelung.
Wenn du aus Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land in die Schweiz ziehst, bist du zunächst quellensteuerpflichtig. Das betrifft dich, wenn:
du keine C-Bewilligung hast
dein steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz liegt
du bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt bist
du keine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübst
Mit der Zeit – meist nach fünf Jahren – kannst du eine C-Bewilligung beantragen. Dann wechselst du ins ordentliche Steuersystem und reichst jährlich eine Steuererklärung ein.
Die Höhe der Quellensteuer hängt von deinem Einkommen, deinem Zivilstand (ledig/verheiratet), der Anzahl Kinder und deinem Wohnkanton ab. Sie beträgt meist zwischen 5 % und 15 % deines Bruttolohns. In einigen Kantonen sind die Sätze höher, z. B. Genf oder Waadt.
💡 Tipp: Nutze einen Online-Quellensteuerrechner oder frag bei deiner Gemeinde nach dem genauen Satz für deinen Wohnort.
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen. Das lohnt sich vor allem, wenn du:
hohe Berufsauslagen (z. B. Weiterbildung, Pendelkosten) hast
Unterhaltszahlungen leistest
Säule 3a (private Altersvorsorge) einzahlst
deine Ehepartner:in keine oder wenig Einkommen hat
Diesen Antrag musst du jeweils bis zum 31. März des Folgejahres stellen. Danach ist keine Korrektur mehr möglich.
Als Einwanderer solltest du dich gleich zu Beginn mit dem Thema Quellensteuer auseinandersetzen – besonders, wenn du bereits in Deutschland oder Österreich eine Steuererklärung gewohnt bist. Wichtig ist:
Prüfe deine Steuerklasse bei der Anmeldung
Informiere dich über Fristen und Nachweise für Rückerstattungen
Hebe Lohnabrechnungen, Quittungen und Belege gut auf
Frag im Zweifel bei deiner Gemeinde oder einem Treuhänder nach
Kontakt
Die Quellensteuer Schweiz für Einwanderer klingt zunächst kompliziert, ist aber klar geregelt. Als Zuzüger wird dir die Steuer automatisch vom Lohn abgezogen – du musst dich also um nichts kümmern. Wenn du jedoch weißt, wie das System funktioniert, kannst du bares Geld sparen – zum Beispiel durch Abzüge oder Rückerstattungen.
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