Quellensteuer Schweiz für Einwanderer – das musst du wissen

Wer in die Schweiz einwandert, wird beim ersten Lohn oft überrascht: Die Steuern werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Das System nennt sich Quellensteuer. Die Quellensteuer Schweiz für Einwanderer ist besonders dann relevant, wenn du neu im Land bist, noch keine Niederlassungsbewilligung hast und dein Arbeitgeber deine Steuer direkt an den Kanton überweist.

Diese Seite erklärt dir Schritt für Schritt, wie die Quellensteuer funktioniert, wer davon betroffen ist, wie viel abgezogen wird – und unter welchen Bedingungen du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen kannst.

Was ist die Quellensteuer überhaupt?

Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer. Sie wird direkt an der „Quelle“ – also beim Arbeitgeber – erhoben. Anstatt dass du eine Steuererklärung einreichst und später zahlst, wird der Betrag jeden Monat automatisch vom Lohn einbehalten und an den Staat abgeführt.

Diese Regelung gilt für Personen ohne Schweizer Bürgerrecht oder C-Bewilligung, also vor allem für Einwanderer mit B-Bewilligung (Wohnsitz und Arbeitsvertrag) und Grenzgänger. Auch wenn du nur befristet arbeitest, unterliegst du dieser Regelung.

Wer muss Quellensteuer zahlen?

Wenn du aus Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land in die Schweiz ziehst, bist du zunächst quellensteuerpflichtig. Das betrifft dich, wenn:

  • du keine C-Bewilligung hast

  • dein steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz liegt

  • du bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt bist

  • du keine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübst

Mit der Zeit – meist nach fünf Jahren – kannst du eine C-Bewilligung beantragen. Dann wechselst du ins ordentliche Steuersystem und reichst jährlich eine Steuererklärung ein.

Wie hoch ist die Quellensteuer?

Die Höhe der Quellensteuer hängt von deinem Einkommen, deinem Zivilstand (ledig/verheiratet), der Anzahl Kinder und deinem Wohnkanton ab. Sie beträgt meist zwischen 5 % und 15 % deines Bruttolohns. In einigen Kantonen sind die Sätze höher, z. B. Genf oder Waadt.

💡 Tipp: Nutze einen Online-Quellensteuerrechner oder frag bei deiner Gemeinde nach dem genauen Satz für deinen Wohnort.

Gibt es eine Rückerstattung der Quellensteuer?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen. Das lohnt sich vor allem, wenn du:

  • hohe Berufsauslagen (z. B. Weiterbildung, Pendelkosten) hast

  • Unterhaltszahlungen leistest

  • Säule 3a (private Altersvorsorge) einzahlst

  • deine Ehepartner:in keine oder wenig Einkommen hat

Diesen Antrag musst du jeweils bis zum 31. März des Folgejahres stellen. Danach ist keine Korrektur mehr möglich. 

Was musst du als Einwanderer beachten?

Als Einwanderer solltest du dich gleich zu Beginn mit dem Thema Quellensteuer auseinandersetzen – besonders, wenn du bereits in Deutschland oder Österreich eine Steuererklärung gewohnt bist. Wichtig ist:

  • Prüfe deine Steuerklasse bei der Anmeldung

  • Informiere dich über Fristen und Nachweise für Rückerstattungen

  • Hebe Lohnabrechnungen, Quittungen und Belege gut auf

  • Frag im Zweifel bei deiner Gemeinde oder einem Treuhänder nach 

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Fazit: Quellensteuer Schweiz für Einwanderer – kein Rätsel, wenn man es erklärt bekommt

Die Quellensteuer Schweiz für Einwanderer klingt zunächst kompliziert, ist aber klar geregelt. Als Zuzüger wird dir die Steuer automatisch vom Lohn abgezogen – du musst dich also um nichts kümmern. Wenn du jedoch weißt, wie das System funktioniert, kannst du bares Geld sparen – zum Beispiel durch Abzüge oder Rückerstattungen.

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