Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz zieht, wird schnell mit neuen Regeln konfrontiert. Eine davon betrifft die Krankenkasse für Einwanderer. Anders als in Deutschland (GKV) oder Österreich (ÖGK) musst du dich in der Schweiz aktiv selbst versichern – und das innerhalb von 3 Monaten nach deiner Ankunft.
Die Grundversicherung ist in der Schweiz für alle Personen mit Wohnsitz Pflicht – also auch für Zuzüger aus dem EU-Raum. Ohne sie kannst du weder Arztbesuche noch Spitalaufenthalte absichern. Und: Du wirst rückwirkend ab Einreisedatum versichert. Wer zu lange wartet, riskiert eine Zwangszuteilung – oft mit höheren Kosten.
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Die Schweizer Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen: der obligatorischen Grundversicherung (KVG) und der freiwilligen Zusatzversicherung (VVG). Die Grundversicherung übernimmt wichtige Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente, Notfälle und Spitalbehandlungen – unabhängig von deinem Gesundheitszustand. Anders als in Deutschland oder Österreich wirst du ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen.
Ein wesentlicher Unterschied: Du kannst selbst entscheiden, bei welchem Anbieter du dich versicherst. Die Leistungen sind gesetzlich gleich, aber die Prämien unterscheiden sich deutlich – je nach Wohnkanton, Franchise und Modell.
Die Kosten für die Grundversicherung hängen von deinem Wohnort, Alter, Franchise-Modell und Versicherer ab. Während in Deutschland und Österreich die Beiträge prozentual vom Einkommen berechnet werden, zahlst du in der Schweiz einen festen Monatsbeitrag – unabhängig vom Lohn.
Zusatzversicherungen sind freiwillig, aber in vielen Fällen sinnvoll – z. B. für alternative Heilmethoden, Sehhilfen, Auslandbehandlungen oder Einzelzimmer im Spital. Sie sind nicht gesetzlich geregelt und dürfen vom Versicherer abgelehnt werden.
Tipp: Wenn du eine Zusatzversicherung möchtest, beantrage sie vor dem Umzug, solange du noch in guter gesundheitlicher Verfassung bist.
Kurz gesagt: Nein. Sobald du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst, gilt deine bisherige Versicherung in der Regel nicht mehr – weder gesetzlich noch privat. Es gibt nur wenige Ausnahmen (z. B. bei Grenzgängern mit Arbeitsort in der Schweiz und Wohnsitz im Heimatland).
Für alle anderen gilt: Krankenkasse für Einwanderer in der Schweiz ist Pflicht.
Nach der Anmeldung bei deiner Wohngemeinde hast du 90 Tage Zeit, eine Krankenkasse zu wählen. Du brauchst dazu:
Wir helfen dir dabei, den passenden Anbieter auszuwählen und die Anmeldung korrekt durchzuführen.
Die Krankenkasse für Einwanderer ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben – aber du hast die Freiheit, Anbieter, Modell und Prämie selbst zu wählen. Das ist ein Vorteil, aber auch eine Herausforderung, wenn man das System noch nicht kennt.
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